![]() Tragbarer datenträger und verfahren zum herstellen eines tragbaren datenträgers
专利摘要:
Die Erfindung betrifft einen tragbaren Datenträger (1; 10), der eingerichtet ist, kontaktlos Energie und / oder Daten zu empfangen, mit einem Datenträgerkörper (2); einer Antenneneinrichtung (3), die an dem Datenträgerkörper (2) angeordnet ist und eine Antennenschleife (5) aufweist, wobei die Antenneneinrichtung (3) eingerichtet ist, mittels der Antennenschleife (5) zum Übertragen von Energie und / oder Daten kontaktlos an ein externes Feld zu koppeln; und einem Mikrocontroller (4), der an dem Datenträgerkörper (2) angeordnet ist und einen Prozessor und eine Speichereinrichtung aufweist, die eingerichtet ist, über die Antenneneinrichtung (3) empfangene Daten zu speichern, und der zum Empfangen einer Betriebsspannung mit der Antenneneinrichtung (3) verbunden ist. Die Antennenschleife (5) weist einen Schleifenabschnitt (6) aus einem elektrisch leitenden Material auf, welcher im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts transparent ist. Weiterhin ist ein Verfahren zum Herstellen eines tragbaren Datenträgers (1; 10) vorgesehen. 公开号:EP3706045A1 申请号:EP20159255.7 申请日:2020-02-25 公开日:2020-09-09 发明作者:Steffen Baudach 申请人:Bundesdruckerei GmbH; IPC主号:G06K19-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft einen tragbaren Datenträger und ein Verfahren zum Herstellen eines tragbaren Datenträgers. Hintergrund [0002] In Verbindung mit RFID-Transpondern (RFID, Radio Frequency Identification) können generell zwei Arten unterschieden werden: aktive Transponder und passive Transponder. Aktive Transponder besitzen eine eigene Energieversorgung, beispielsweise mittels einer Batterie. Passive Transponder beziehen die zum Betrieb notwendige Energie aus einem von einem externen Gerät, insbesondere einem Lesegerät, erzeugten Feld. Energie und Daten werden kontaktlos übertragen. Je nach RFID-Technologie kann dies ein Magnetfeld (RFID-Systeme bis 13,56 MHz) oder ein elektromagnetisches Feld (RFID-Systeme ab 433 MHz) sein. Passive RFID-Transponder sind insoweit ohne das äußere Feld, welches von dem externen Gerät bereitgestellt wird, also funktionsunfähig. Eine große Auswahl an Transponderchip-Typen sind für folgende RFID-Technologien verfügbar: niederfrequente Energie- / Datenübertragung - LF, 125 - 135 kHz; hochfrequente Energie- / Datenübertragung - HF, 13.56 MHz und ultrahochfrequente (UHF) Energie- / Datenübertragung - UHF, 850 - 950 MHz. [0003] Die RFID-Transponder verfügen über eine Antenneneinrichtung mir einer Antennenschleife, welche ein oder mehrere Windungen aufweisen kann und über die sowohl die Energieversorgung des Transponders als auch der Datenaustausch zwischen dem Transponder und dem externen Gerät unter Verwendung des magnetischen oder das elektromagnetischen Felds stattfindet. Hierzu koppelt die Antennenschleife an ein externes Feld, sei es ein Magnetfeld oder ein elektromagnetisches Feld, welches von einem externen Gerät zum Übertragen von Daten und / oder Energie bereitgestellt wird, beispielweise einem Lese-SchreibGerät. [0004] Zur einfachen und schnellen kontaktlosen Kommunikation zwischen zwei Geräten wurde eine induktive Übertragungstechnik entwickelt, welche als sogenannte Nahfeldkommunikation (NFC, Near Field Communication) bekannt ist. Die Kopplung der beiden Geräte, von denen eines zum Beispiel ein RFID-Transponder ist, findet über Spulen statt, wobei die Trägerfrequenz wie in RFID-Systemen 13,56 MHz beträgt. [0005] Der Artikel der Online-Enzyklopädie Wikipedia: "RFID" vom 01.03.2019 befasst sich im Wesentlichen mit der RFID-Technologie selbst und mit RFID-Anwendungen. Es werden die Entwicklungsgeschichte, die Technik, der Einsatz, die Verbreitung und die Kosten, die Studienmöglichkeiten sowie die Bedenken und die Kritik beschrieben. [0006] Im Dokument US 2015 / 0 186 768 A1 wird ein Transponder beschrieben, auf dem ein transparentes, leitendes Material aufgebracht wird. Im Speziellen bildet das transparente, leitende Material eine Antenne bzw. Antennenabschnitt. Die Zusammensetzung des transparenten, leitenden Materials wird beschrieben. Verschiedene Aufbringungsformen der transparenten, leitenden Antenne auf dem Transponder werden gezeigt. [0007] Ein RFID-Transponder, der einen RFID-Chip, eine mit dem RFID-Chip elektrisch verbundene Schleife und eine mit der Schleife gekoppelte im Wesentlichen transparente Antenne beinhaltet, wird im Dokument US 2016 / 0 203 395 A1 offenbart. Der RFID-Transponder kann über einer Lichtquelle angebracht werden, ohne deren Helligkeit zu beeinflussen. Alternativ kann dieser RFID-Transponder auf einer Oberfläche fixiert werden, ohne Markierungen, Designs, Motive und/oder Text der Oberfläche zu verdecken. [0008] Dokument DE 10 2008 058 398 A1 beschreibt einen Datenträger mit einem Körper, sowie mit einer Schaltkreisanordnung und einer gedruckten Antenne. Die Antenne ist in oder an dem Körper angeordnet. Dabei ist die Antenne zumindest teilweise aus einer Druckfarbe gedruckt, die zumindest eine Sorte von elektrisch leitfähigen Fullerenen enthält. [0009] Der Gegenstand, offenbart im Dokument DE 10 2006 031 968 A1 , betrifft einen RFID-Transponder, ein optisches Element mit einem RFID-Transponder sowie eine Antenne für einen RFID-Transponder. Die Antenne des Gegenstands ist optisch transparent ausgebildet. Des Weiteren wird ein Verfahren zur Herstellung einer Antenne für einen RFID-Transponder offenbart. [0010] Das Dokument US 2018 / 0 102 588 A1 offenbart eine elektronische Vorrichtung mit einer Anzeigeeinheit, die zum elektronischen Anzeigen von Informationen betreibbar ist, eine Antenne, die aus mindestens einem transparenten Leiter gebildet ist, der sich über eine Oberseite der Anzeigeeinheit erstreckt und eine drahtlose Kommunikationsschaltung, die operativ mit der Antenne gekoppelt und unter der Anzeigeeinheit positioniert ist. [0011] Dokument US 2004 / 0 118 930 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer transparenten oder durchscheinenden Transaktionskarte mit mehreren Merkmalen, wie einer holographischen Folie, einem integrierten Schaltkreischip, einer RFID-Schaltung, einem Silbermagnetstreifen mit Text auf dem Magnetstreifen, einem Opazitätsgradienten, einer unsichtbaren, optisch erkennbaren Verbindung und einem durchscheinenden Unterschriftsfeld, sodass die RFID-Schaltung und die Unterschrift auf der Rückseite der Karte von der Vorderseite der Karte sichtbar sind. Zusammenfassung [0012] Aufgabe der Erfindung ist es, einen tragbaren Datenträger und ein Verfahren zum Herstellen eines tragbaren Datenträgers anzugeben, die es ermöglichen tragbare Datenträger in unterschiedlicher Ausbildung flexibel herzustellen, insbesondere hinsichtlich optisch transparenter Bereiche. [0013] Zur Lösung sind ein tragbarer Datenträger sowie ein Verfahren zum Herstellen eines tragbaren Datenträgers nach den unabhängigen Ansprüchen 1 und 7 geschaffen. Ausgestaltungen sind Gegenstand von abhängigen Unteransprüchen. [0014] Nach einem Aspekt ist ein tragbarer Datenträger geschaffen, der eingerichtet ist, kontaktlos Energie und / oder Daten zu empfangen. Der Datenträger weist einen Datenträgerkörper auf. An dem Datenträger ist eine Antenneneinrichtung angeordnet, die eine Antennenschleife aufweist, wobei die Antenneneinrichtung eingerichtet ist, mittels der Antennenschleife zum Übertragen von Energie und / oder Daten kontaktlos an ein externes Feld zu koppeln. Es ist ein Mikrocontroller vorgesehen, der an dem Datenträgerkörper angeordnet ist und einen Prozessor und eine Speichereinrichtung aufweist, die eingerichtet ist, über die Antenneneinrichtung empfangene Daten zu speichern. Der Mikrocontroller ist zum Empfangen einer Betriebsspannung mit der Antenneneinrichtung verbunden. Die Antennenschleife weist einen Schleifenabschnitt aus einem elektrisch leitenden Material auf, welcher im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts transparent ist. [0015] Nach einem weiteren Aspekt ist ein Verfahren zum Herstellen eines tragbaren Datenträgers geschaffen, welcher eingerichtet ist, kontaktlos Energie und / oder Daten zu empfangen. Bei dem Verfahren wird an einem Datenträgerkörper eine Antenneneinrichtung mit einer Antennenschleife hergestellt, wobei die Antenneneinrichtung eingerichtet ist, mittels der Antennenschleife zum Übertragen von Energie und / oder Daten kontaktlos an ein externes Feld zu koppeln. An dem Datenträger wird ein Mikrocontroller angeordnet, wobei der Mikrocontroller zum Empfangen einer Betriebsspannung mit der Antenneneinrichtung verbunden wird und einen Prozessor sowie eine Speichereinrichtung aufweist, die eingerichtet ist, über die Antenneneinrichtung empfangene Daten zu speichern. Die Antennenschleife wird mit einem Schleifenabschnitt aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt, welcher im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts transparent ist. [0016] Der tragbare Datenträger ist eingerichtet über die Antenneneinrichtung kontaktlos Energie und / oder Daten von einem externen Gerät zu empfangen, beispielsweise von einem Lese-Schreibgerät. Hierbei wird zum Übertragen von Energie und / oder Daten eine kontaktlose Kopplung zwischen der Antenneneinrichtung des Datenträgers, insbesondere der Antennenschleife, und einer Antenneneinrichtung des Lese-Schreib-Geräts ausgebildet wird. Beispielsweise kann mit der Antenneneinrichtung und dem Mikrocontroller ein RFID-Transponder auf dem Datenträger ausgebildet sein. [0017] Da der Schleifenabschnitt der Antennenschleife im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts transparent ist, behindert dieser Schleifenabschnitt nicht die Ausbildung von optisch transparenten Bereichen oder Abschnitten an dem Datenträgerkörper, beispielsweise in Form eines optischen Fensters. Vielmehr können solche Bereiche ohne Rücksichtnahme auf den Schleifenabschnitt variabel an dem Datenträgerkörper vorgesehen werden. Die im Stand der Technik bekannten Leiterbahnen für die Antennenschleife müssen demgegenüber in nicht transparenten Abschnitten des Datenträgerkörpers verlaufen. Daher ist dort der Bereich, in welchem optisch transparente Abschnitte des Datenträgerkörpers ausgebildet werden können, wesentlich beschränkt. [0018] Der Datenträgerkörper kann einen optisch transparenten Bereich aufweisen, durch den der Schleifenabschnitt hindurch verläuft. Der optisch transparente Bereich des Datenträgerkörpers kann insbesondere im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts transparent sein. An dem Datenträgerkörper können mehrere voneinander getrennte optisch transparente Bereiche vorgesehen sein, beispielsweise als optisch transparente Fenster. Der Schleifenabschnitt kann sich durch einzelne oder alle dieser optisch transparenten Bereiche erstrecken. [0019] Der optisch transparente Bereich des Datenträgerkörpers und der Schleifenabschnitt können gemeinsam in einem örtlich begrenzten Gebiet angeordnet sein. In Draufsicht auf dem Datenträger können der optisch transparente Bereich und der Schleifenabschnitt Überschneidungen aufweisen. Da sowohl in einer möglichen Ausführung der optisch transparente Bereich als auch der Schleifenabschnitt im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts transparent ausgebildet sind, kann das örtlich begrenzte Gebiet insbesondere in Draufsicht transparent ausgebildet und im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts bevorzugt vollständig transparent ausgebildet sein. [0020] Der optisch transparente Bereich kann in einem umlaufenden Randbereich des Datenträgerkörpers ausgebildet sein. Der umlaufende Randbereich des Datenträgers kann unterbrochen oder durchgehend optisch transparent sein. Dieses ermöglicht es, den Schleifenabschnitt und wahlweise weitere transparente Abschnitte der Antennenschleife, wenn diese im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts transparenten Material sind, im umlaufenden Randbereich anzuordnen, sodass der von der Antennenschleife eingefasste Bereich möglichst groß ist. [0021] Die Antennenschleife kann vollständig aus dem elektrisch leitenden Material hergestellt und im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts transparent sein. [0022] Der Schleifenabschnitt kann eine gedruckte Leiterbahn sein. Bei dieser Ausführungsform ist zumindest der Schleifenabschnitt mittels aufdrucken des elektrisch leitenden Materials hergestellt. Eine transparente Ausführung der Antenennschleife kann auch unter Verwendung unterschiedlicher elektrisch leitender Materialien erfolgen, die jeweils die Ausbildung von transparenten Schleifenabschnitten ermöglichen. [0023] Das elektrisch leitende Material kann ein elektrisch leitendes Polymermaterial sein, zum Beispiel PEDOT (Poly(3,4-ethylenedioxythiophen)) / Tysolat, beispielweise herstellbar mittels oxidativer Polymerisation von Ethylendioxythiophen in Gegenwart von Eisen(III)-Tosylat. [0024] Bei dem Verfahren zum Herstellen kann vorgesehen sein, dass der Schleifenabschnitt als eine gedruckte Leiterbahn hergestellt wird. Die gesamte Antennenschleife kann mittels gedruckter Leiterbahnen ausgeführt sein. [0025] Die in Verbindung mit dem tragbaren Datenträger erläuterten Ausgestaltungen können bei dem Verfahren zum Herstellen entsprechend vorgesehen sein. [0026] Bei dem tragbaren Datenträger kann es sich um einen Datenträger aus der folgenden Gruppe handeln: kontaktlose Chipkarte, Wert- oder Sicherheitsdokument wie Identitätsdokument oder Ausweisdokument. Chipkarten mit einem Prozessor werden auch als Prozessorkarten bezeichnet. Eine kontaktlose Chipkarte, welche eingerichtet sein kann für eine ISO 14443 konforme Kommunikation, kann ergänzend über Kontakte verfügen, die insbesondere ein Ein- und Auslesen von Daten mittels kontaktbehafteter Übertragung ermöglichen, zum Beispiel konform mit ISO 7816. [0027] Ein Wert- oder Sicherheitsdokument kann beispielsweise Folgendes sein: ein Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ein Zugangskontrollausweis oder eine anderes Identitätsdokument, eine Passdatenseite, ein Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Visum, Scheck, Zahlungsmittel, insbesondere eine Banknote, eine Scheck-, Bank-, Kredit- oder Barzahlungskarte, Kundenkarte, Gesundheitskarte, Chipkarte, ein Firmenausweis, Berechtigungsnachweis, Mitgliedsausweis, Geschenk- oder Einkaufsgutschein, Frachtbrief oder ein sonstiger Berechtigungsnachweis, Steuerzeichen, Postwertzeichen, Ticket, Jeton oder ein anderes Dokument. Das Wert- oder Sicherheitsprodukt kann beispielsweise eine Smartcard sein. Das Wert- oder Sicherheitsdokument kann im ID 1-, ID 2-, ID 3- oder in irgendeinem anderen normierten oder nicht normierten Format, beispielsweise in Heftform, wie bei einem passähnlichen Gegenstand, vorliegen. Vorzugsweise liegt das Wert- oder Sicherheitsdokument in Kartenform vor. [0028] Ein Wert- oder Sicherheitsprodukt kann im Allgemeinen ein Laminat aus mehreren Dokumentenlagen, die passgenau unter Wärmeeinwirkung und unter erhöhtem Druck flächig miteinander verbunden sind. Diese Produkte sollen den normierten Anforderungen genügen, beispielsweise gemäß ISO 10373, ISO / IEC 7810, ISO 14443. [0029] Die Dokumentenlagen bestehen beispielsweise aus einem Trägermaterial, das sich für eine Lamination eignet. Dieses Trägermaterial kann durch ein oder mehrere Polymere gebildet sein, die ausgewählt sind aus der folgenden Gruppe: Polycarbonat (PC), insbesondere Bisphenol A-Polycarbonat, Polyethylenterephthalat (PET), deren Derivate, wie Glykolmodifiziertes PET (PETG), Polyethylennaphthalat (PEN), Polyvinylchlorid (PVC), Polyvinylbutyral (PVB), Polymethylmethacrylat (PMMA), Polyimid (PI),Polyvinylalkohol (PVA), Polystyrol (PS), Polyvinylphenol (PVP), Polypropylen (PP), Polyethylen (PE), thermoplastische Elastomere (TPE), insbesondere thermoplastisches Polyurethan (TPU), Acrylnitril-Butadien-StyrolCopolymer (ABS) sowie deren Derivate, oder Papier oder Pappe oder Glas oder Metall oder Keramik. Bevorzugt besteht das Wert- oder Sicherheitsdokument aus Polycarbonat und zwar besonders bevorzugt aus Polycarbonat auf Basis von Bisphenol A oder aus PC/TPU/PC. Die Polymere können entweder gefüllt oder ungefüllt vorliegen. Im letzteren Falle sind sie vorzugsweise transparent oder transluzent. Falls die Polymere gefüllt sind, sind sie opak. Bevorzugt wird das Produkt aus 3 bis 12 Folien, vorzugsweise 4 bis 10 Folien, hergestellt. Beschreibung von Ausführungsbeispielen [0030] Im Folgenden werden weitere Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf Figuren einer Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen: Fig. 1 eine schematische Darstellung eines tragbaren Datenträgers, welcher als kontaktlose Chipkarte ausgeführt ist; und Fig. 2 eine schematische Darstellung eines weiteren tragbaren Datenträgers, welcher als kontaktlose Chipkarte ausgeführt ist. [0031] Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung eines tragbaren Datenträgers 1, welcher in dem Beispiel als eine kontaktlose Chipkarte ausgeführt ist. An einem Datenträgerkörper 2 sind eine Antenneneinrichtung 3 sowie ein hiermit verbundener Mikrocontroller 4 vorgesehen, welches in den Datenträgerkörper 2 integriert sind. Im Fall der Chipkarte kann der Datenträgerkörper 1 als eine Schichtanordnung aus Kunststofffolien hergestellt sein, wie dieses in verschiedenen Ausführungsformen als solches bekannt ist. Die Antenneneinrichtung 3 sowie der Mikrocontroller 4 sind dann zwischen Lagen von Kunststofffolien angeordnet. [0032] Die Antenneneinrichtung 3 weist eine Antennenschleife 5 mit einem Schleifenabschnitt 6 auf, der bei dem gezeigten Beispiel durch ein optisch transparentes Fenster 7 verläuft, in dessen Bereich der Datenträgerkörper 1 im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts transparent ist. Beispielweise werden dort Kunststofffolien genutzt, die transparent sind. Die Ausbildung des Schleifenabschnitts 6 aus einem elektrisch leitenden Material, derart, dass der Schleifenabschnitts 6 im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts (ebenfalls) transparent ist, ist in der Fig. 1 mittels Verwendung der gestrichelten Linie gezeigt. [0033] Der Schleifenabschnitt 6 oder die gesamte Antennenschleife 5 können beim Herstellen des tragbaren Datenträgers 1 mittels eines Druckverfahrens hergestellt werden, bei dem das elektrisch leitende Material auf ein darunterliegendes Substrat aufgedruckt wird, also im Fall der Chipkarte eine oder mehrere bereits aufeinander laminierte Kunststofffolienschichten. Zum Einbetten der Antennenschleife 5 in den Datenträgerkörper 1 ist dann vorgesehen, mindestens eine weitere Kunststofffolienschicht auf die Antennenschleife 5 auf zu laminieren, wie dieses für die Herstellung von Chipkarten aus Kunststofffolienschichten an sich bekannt ist. [0034] Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung eines weiteren tragbaren Datenträgers 10, welcher als kontaktlose Chipkarte ausgeführt ist. Für die gleichen Merkmale werden dieselben Bezugszeichen wie in Fig. 1 verwendet. Das optisch transparente Fenster 7 ist durchgehend entlang eines umlaufenden Randes 11 gebildet. Bei dem Beispiel in Fig. 2 weist der weitere tragbare Datenträger 10 Anschlusskontakte 12 auf, über die ergänzend ein kontaktbehafteter Datenaustausch ermöglicht ist, wie dies als solches für Chipkarten bekannt ist. [0035] Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen sowie der Zeichnung offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der verschiedenen Ausführungen von Bedeutung sein. Bezugszeichenliste [0036] 1; 10tragbarer Datenträger2Datenträgerkörper3Antenneneinrichtung4Mikrocontroller5Antennenschleife6Schleifenabschnitt7optisch transparenter Bereich11umlaufender Randbereich12Anschlusskontakte
权利要求:
Claims (8) [0001] Tragbarer Datenträger (1; 10), der eingerichtet ist, kontaktlos Energie und / oder Daten zu empfangen, mit: - einem Datenträgerkörper (2); - einer Antenneneinrichtung (3), die an dem Datenträgerkörper (2) angeordnet ist und eine Antennenschleife (5) aufweist, wobei die Antenneneinrichtung (3) eingerichtet ist, mittels der Antennenschleife (5) zum Übertragen von Energie und / oder Daten kontaktlos an ein externes Feld zu koppeln; und - einem Mikrocontroller (4), der an dem Datenträgerkörper (2) angeordnet ist und einen Prozessor und eine Speichereinrichtung aufweist, die eingerichtet ist, über die Antenneneinrichtung (3) empfangene Daten zu speichern, und der zum Empfangen einer Betriebsspannung mit der Antenneneinrichtung (3) verbunden ist;wobei die Antennenschleife (5) einen Schleifenabschnitt (6) aus einem elektrisch leitenden Material aufweist, welcher im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts transparent ist. [0002] Tragbarer Datenträger (1; 10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträgerkörper (2) einen optisch transparenten Bereich (7) aufweist und der Schleifenabschnitt (6) durch den transparenten Bereich (7) hindurch verläuft. [0003] Tragbarer Datenträger (1; 10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der optisch transparente Bereich (7) in einem umlaufenden Randbereich (11) des Datenträgerkörpers (2) ausgebildet ist. [0004] Tragbarer Datenträger (1; 10) nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antennenschleife (5) vollständig aus dem elektrisch leitenden Material hergestellt und im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts transparent ist. [0005] Tragbarer Datenträger (1; 10) nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schleifenabschnitt (6) eine gedruckte Leiterbahn ist. [0006] Tragbarer Datenträger (1; 10) nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrisch leitende Material ein elektrisch leitendes Polymermaterial ist. [0007] Verfahren zum Herstellen eines tragbaren Datenträgers (1; 10), der eingerichtet ist, kontaktlos Energie und / oder Daten zu empfangen, mit: - Herstellen einer Antenneneinrichtung (3) mit einer Antennenschleife (5) an einem Datenträgerkörper (2), wobei die Antenneneinrichtung (3) eingerichtet ist, zum Übertragen von Energie und / oder Daten kontaktlos an eine externe Einrichtung zu koppeln; und - Anordnen eines Mikrocontrollers (4) an einem Datenträgerkörper (2), wobei der Mikrocontroller (4) zum Empfangen einer Betriebsspannung mit der Antenneneinrichtung (3) verbunden wird und einen Prozessor sowie eine Speichereinrichtung aufweist, die eingerichtet ist, über die Antenneneinrichtung (3) empfangene Daten zu speichern;wobei die Antennenschleife (5) mit einem Schleifenabschnitt (6) aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt wird, welcher im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts transparent ist. [0008] Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schleifenabschnitt (6) als eine gedruckte Leiterbahn hergestellt wird.
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